Wie definiere ich Portraitfotografie?

Als Portrait verstehe ich eine Bilderreihe, die einen Menschen so portraitiert, zeichnet und darstellt "wie er ist". Ich mache keine bzw. nur sehr oberflächliche Retusche - vielleicht mal 'nen einzelnen Pickel weg, das war's.

Zu Portraits gehört eine Aussage zur Person, eine Stimmung, die Emotion des Moments. Ich bin kein Freund von Studioportraits mit nichtssagenden, einheitlichen Hintergründen. Im Studio entstehen Passbilder. Portraits entstehen im Leben, an Orten an denen Du Dich wohl fühlst, an denen DU gerne bist, die möglicherweise Teil Deiner Biografie sind; besonders schöne und aussagekräftige Portraitreihen entstehen im persönlichen Umfeld - zu Hause, an der Arbeitstelle und bei der Hobbyausübung.

Einzelne Portraits behinhalten den Menschen, meist sein Gesicht - als Schulter-Kopf-Ausschnitt, Halb- oder Ganzkörperportrait. Eine Portraitreihe besteht aus einzelnen Portraitaufnahmen und zusätzlich Bildern in denen man auch mal abgewandt oder von hinten zu sehen ist. Detailaufnahmen bspw. der Hände eines Gitarrenspielers und Ähnliches ergänzen einer Bilderreihe zu einem Portrait des Menschen in seiner Art, in seinem Wesen.

Was bedeutet TfP?

Ein TfP Shooting ist ein Fotoshooting auf Gegenseitigkeit. TfP bedeutet „Time for prints“. Das Model investiert die Zeit und bekommt dafür die Bildergebnisse des gemeinsamen Projekts - zahlt also nichts für das Shooting und trägt nur ggf. entstehenden eigene Kosten für bspw. die Anfahrt zur Location. Der Fotograf widerum darf die Bilder, die er auch dem Model zur Verfügung stellt, für sein Portfolio und zur Darstellung seines Schaffens verwenden. Sprich: Weder der Fotograf bezahlt das Model noch umgekehrt.

Um Fragen wer was mit den Bildern machen darf für beide Seiten zu beantworten ist es sinnvoll, die Vereinbarung schriftlich zu fixieren. Ich orientiere mich dabei an diesem Entwurf, der individuell angepasst und ergänzt werden kann - bspw. wenn das Modell bestimmte Dinge nicht möchte oder etwas hinzugefügt werden soll.

Wer hat welche Rechte an den Bildern?

Urheberrechte und Recht am eigenen Bild
An allen Bildern halte ich als Fotograf ein unübertragbares Urheberrecht. Ferner hat jede portraitierte - als Hauptmotiv eines Bildes dargestellte - Person ein Recht am eigenen Bild. Bei Darstellung einzelner Personen als Teil einer Gruppe oder als Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung enteht kein persönliches Recht.

Bei Auftragsshootings, Hochzeitsreportagen und Ähnlichem setze ich voraus, dass sich der Auftraggeber von allen im Rahmen des Shootings als Motiv in Frage kommenden Personen das Einverständnis zur Darstellung eingeholt bzw. sich die bzgl. der Veranstaltung entstehenden Rechte an den Bildern von den Betroffenen hat übertragen lassen.

Verwendungsrechte
Die Ergebnisse von Festpreis- und TFP-Shootings dürfen vom Model bzw. dem/den Auftraggeber/n frei, ohne zeitliche und räumliche Einschränkung nichtkommerziell in unveränderter Form verwendet werden. Bei der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist stets ein Verweis auf mich als Fotografen zu setzen. Gleiches gilt für die Erwerber einzelner Bilder.

Ich als Fotograf darf die Ergebnisse von TFP-Shootings in gleicher Art und Weise wie das Model bzw. die fotografierten Personen verwenden und nutze sie zur Darstellung meines Schaffens. An Bildern aus Festpreisshootings habe ich als Fotograf keine Verwendungsrechte, es sei denn dass explizit etwas anderes vereinbart wurde. An Bildern aus kostenlosen Auftragsshootings, bei dem die Bilder einzeln erworben werden können, erhalte ich sechs Monate nach Zur-Verfügung-Stellung der Bilder an den/die Auftraggeber das Recht zur Verwendung der Bilder zur Darstellung meines Wirkens. Ich habe kein Recht, Bilder zu verwenden, die ich nicht auch zur Verfügung gestellt habe. Alle nicht verwendbaren Bilder werden geöscht.