Wer hat welche Rechte an den Bildern?

Urheberrechte und Recht am eigenen Bild
An allen Bildern halte ich als Fotograf ein unübertragbares Urheberrecht. Ferner hat jede portraitierte - als Hauptmotiv eines Bildes dargestellte - Person ein Recht am eigenen Bild. Bei Darstellung einzelner Personen als Teil einer Gruppe oder als Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung enteht kein persönliches Recht.

Bei Auftragsshootings, Hochzeitsreportagen und Ähnlichem setze ich voraus, dass sich der Auftraggeber von allen im Rahmen des Shootings als Motiv in Frage kommenden Personen das Einverständnis zur Darstellung eingeholt bzw. sich die bzgl. der Veranstaltung entstehenden Rechte an den Bildern von den Betroffenen hat übertragen lassen.

Verwendungsrechte
Die Ergebnisse von Festpreis- und TFP-Shootings dürfen vom Model bzw. dem/den Auftraggeber/n frei, ohne zeitliche und räumliche Einschränkung nichtkommerziell in unveränderter Form verwendet werden. Bei der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist stets ein Verweis auf mich als Fotografen zu setzen. Gleiches gilt für die Erwerber einzelner Bilder.

Ich als Fotograf darf die Ergebnisse von TFP-Shootings in gleicher Art und Weise wie das Model bzw. die fotografierten Personen verwenden und nutze sie zur Darstellung meines Schaffens. An Bildern aus Festpreisshootings habe ich als Fotograf keine Verwendungsrechte, es sei denn dass explizit etwas anderes vereinbart wurde. An Bildern aus kostenlosen Auftragsshootings, bei dem die Bilder einzeln erworben werden können, erhalte ich sechs Monate nach Zur-Verfügung-Stellung der Bilder an den/die Auftraggeber das Recht zur Verwendung der Bilder zur Darstellung meines Wirkens. Ich habe kein Recht, Bilder zu verwenden, die ich nicht auch zur Verfügung gestellt habe. Alle nicht verwendbaren Bilder werden geöscht.