Wer hat welche Rechte an den Bildern?

Urheberrechte und Recht am eigenen Bild
An allen Bildern halte ich als Fotograf ein unübertragbares Urheberrecht. Ferner hat jede portraitierte - als Hauptmotiv eines Bildes dargestellte - Person ein Recht am eigenen Bild. Bei Darstellung einzelner Personen als Teil einer Gruppe oder als Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung enteht kein persönliches Recht.

Bei Auftragsshootings, Hochzeitsreportagen und Ähnlichem setze ich voraus, dass sich der Auftraggeber von allen im Rahmen des Shootings als Motiv in Frage kommenden Personen das Einverständnis zur Darstellung eingeholt bzw. sich die bzgl. der Veranstaltung entstehenden Rechte an den Bildern von den Betroffenen hat übertragen lassen.

Verwendungsrechte
Die Ergebnisse von Festpreis- und TFP-Shootings dürfen vom Model bzw. dem/den Auftraggeber/n frei, ohne zeitliche und räumliche Einschränkung nichtkommerziell in unveränderter Form verwendet werden. Bei der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist stets ein Verweis auf mich als Fotografen zu setzen. Gleiches gilt für die Erwerber einzelner Bilder.

Ich als Fotograf darf die Ergebnisse von TFP-Shootings in gleicher Art und Weise wie das Model bzw. die fotografierten Personen verwenden und nutze sie zur Darstellung meines Schaffens. An Bildern aus Festpreisshootings habe ich als Fotograf keine Verwendungsrechte, es sei denn dass explizit etwas anderes vereinbart wurde. An Bildern aus kostenlosen Auftragsshootings, bei dem die Bilder einzeln erworben werden können, erhalte ich sechs Monate nach Zur-Verfügung-Stellung der Bilder an den/die Auftraggeber das Recht zur Verwendung der Bilder zur Darstellung meines Wirkens. Ich habe kein Recht, Bilder zu verwenden, die ich nicht auch zur Verfügung gestellt habe. Alle nicht verwendbaren Bilder werden geöscht.

Model-Vertrag für TfP-Projekte

Wenn wir ein gemeinsames Fotoprojekt realisieren, werden alle Beteiligten (Fotografierte und der Fotograf) die Bilder verwenden wollen. Um dies zu regeln und zu belegen schliessen wir eine Vereinbarung zur Erstellung und Verwendung der Fotos. Grob gesagt ist darin festgehalten dass Du (das Model) beziehungsweise Ihr (als Paar, Familie oder Gruppe) bei der Erstellung der Bilder das Motiv sowie alle Motivbestandteile und ich als Fotograf die Aufnahme, die Ausgestaltung und Nachbearbeitung beisteuere. Ferner sollen damit rechtliche Frage zu nicht stattfindender Vergütung und den Verwendungsrechten beantwortet werden.

Mein Entwurf dazu:

Hiermit schließen der Fotograf und das Model folgende Vereinbarung über die Erstellung und Verwendung fotografischer Aufnahmen. Hierbei stellt das Model das Motiv / die Motive sowie alle zugehörigen Bestandteile und gibt folgende Erklärung ab:
Ich bin unwiderruflich damit einverstanden, dass die von mir gefertigten Aufnahmen sowie den von mir gestellten Motiven in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit Einverständnis des Fotografen handeln, ohne jede Beschränkung des sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung, die elektronische Bearbeitung sowie die Retusche Eine Verwendung der Aufnahmen für Montagen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Ich verzichte auf Namensnennung, bin aber damit einverstanden, dass mein Name bei der Verwendung der Aufnahmen genannt wird.
Mir ist bekannt, dass ein konkreter Verwendungszweck derzeit noch nicht feststeht. Ich erhalte vom Fotografen digitale Dateien des Shootings per Download im JPG-Datenformat für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch sowie zur Präsentation im Rahmen von Sedcards bzw. meinem Portfolio. Die Bilder dürfen nicht in von mir bearbeiteter und/oder beschnittener Form veröffentlicht werden. Der Fotograf verpflichtet sich, mir sämtliche von ihm zur Veröffentlichung vorgesehenen Fotografien sowie deren Variationen zur Verfügung zu stellen. Bei Veröffentlichung von Bildern aus dieser Vereinbarung ist die namentliche Nennung des Fotografen bindend. Eine Veröffentlichung im Web ist nur mit Copyrighthinweis gestattet. Bei Veröffentlichung im Netzwerk Facebook ist eine Verlinkungen zur Seite des Fotografen zu setzen (https://www.facebook.com/matthias.photo). Weitere Formen jeglicher Nutzung (insbesondere der Verkauf) oder Vervielfältigung der Fotos setzen das schriftliche Einverständnis des Fotografen voraus.
Ich bestätige, dass mit dieser Vereinbarung sämtliche Ansprüche abgegolten sind, die mir aufgrund der Anfertigung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der Aufnahmen durch den Fotografen oder Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, zustehen. Mir ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Ich verpflichte mich anfallende Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit geschuldet, selbst abzuführen.
Für diese Vereinbarung und Freigabeerklärung gilt das deutsche Recht. Fotograf und Model sind jeweils voll geschäftsfähig, nehmen diese Vereinbarung mit ihrer Unterschrift zur Kenntnis und akzeptieren sie in vollem Umfang.

Selbstverständlich gehe ich bei der Ausgestaltung der endgültigen Vereinbarung auch gerne auf Wünsche und Anregungen des/der Fotografierten ein.

Straftat LostPlace-Fotografie

Ich mag es in LostPlaces - also in und bei verlassenen, teilweise von Verfall betroffenen Gebäuden - zu fotografieren. Sofern Du mich dabei begleiten möchtest, bist Du dazu auf's herzlichste eingeladen. Es sollte Dir jedoch klar sein dass Du dies auf eigenes Risiko hin tust. Ferner ist zu beachten dass in diesem Moment in aller Regel eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung - nämlich ein Hausfriedensbruch nach §123 des Strafgesetzbuches - begangen wird. Die Straftat wird nur auf Antrag des "LostPlace-Besitzers" verfolgt und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden.