Was bedeutet TfP?

Ein TfP Shooting ist ein Fotoshooting auf Gegenseitigkeit. TfP bedeutet „Time for prints“. Das Model investiert die Zeit und bekommt dafür die Bildergebnisse des gemeinsamen Projekts - zahlt also nichts für das Shooting und trägt nur ggf. entstehenden eigene Kosten für bspw. die Anfahrt zur Location. Der Fotograf widerum darf die Bilder, die er auch dem Model zur Verfügung stellt, für sein Portfolio und zur Darstellung seines Schaffens verwenden. Sprich: Weder der Fotograf bezahlt das Model noch umgekehrt.

Um Fragen wer was mit den Bildern machen darf für beide Seiten zu beantworten ist es sinnvoll, die Vereinbarung schriftlich zu fixieren. Ich orientiere mich dabei an diesem Entwurf, der individuell angepasst und ergänzt werden kann - bspw. wenn das Modell bestimmte Dinge nicht möchte oder etwas hinzugefügt werden soll.

Wer hat welche Rechte an den Bildern?

Urheberrechte und Recht am eigenen Bild
An allen Bildern halte ich als Fotograf ein unübertragbares Urheberrecht. Ferner hat jede portraitierte - als Hauptmotiv eines Bildes dargestellte - Person ein Recht am eigenen Bild. Bei Darstellung einzelner Personen als Teil einer Gruppe oder als Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung enteht kein persönliches Recht.

Bei Auftragsshootings, Hochzeitsreportagen und Ähnlichem setze ich voraus, dass sich der Auftraggeber von allen im Rahmen des Shootings als Motiv in Frage kommenden Personen das Einverständnis zur Darstellung eingeholt bzw. sich die bzgl. der Veranstaltung entstehenden Rechte an den Bildern von den Betroffenen hat übertragen lassen.

Verwendungsrechte
Die Ergebnisse von Festpreis- und TFP-Shootings dürfen vom Model bzw. dem/den Auftraggeber/n frei, ohne zeitliche und räumliche Einschränkung nichtkommerziell in unveränderter Form verwendet werden. Bei der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist stets ein Verweis auf mich als Fotografen zu setzen. Gleiches gilt für die Erwerber einzelner Bilder.

Ich als Fotograf darf die Ergebnisse von TFP-Shootings in gleicher Art und Weise wie das Model bzw. die fotografierten Personen verwenden und nutze sie zur Darstellung meines Schaffens. An Bildern aus Festpreisshootings habe ich als Fotograf keine Verwendungsrechte, es sei denn dass explizit etwas anderes vereinbart wurde. An Bildern aus kostenlosen Auftragsshootings, bei dem die Bilder einzeln erworben werden können, erhalte ich sechs Monate nach Zur-Verfügung-Stellung der Bilder an den/die Auftraggeber das Recht zur Verwendung der Bilder zur Darstellung meines Wirkens. Ich habe kein Recht, Bilder zu verwenden, die ich nicht auch zur Verfügung gestellt habe. Alle nicht verwendbaren Bilder werden geöscht.

Welche und wieviele Bilder bekomme ich?

Das Model, die fotografierten Personen bzw. Auftraggeber bekommen bei Festpreis- und TFP-Shootings alle Bilder "die was geworden sind" - unscharfe, doppelte und sonstige nicht zeigefähige werden meinerseits aussortiert und gelöscht. Es wird mindestens die vereinbarte Anzahl an Bildern zur Verfügung gestellt.